Nach dem Konzept der aktivierenden Pflege ist unsere Zielsetzung, Ihre Selbstständigkeit im täglichen Leben zu erhalten bzw. daran mitzuwirken, dass diese wiederhergestellt werden kann. Ihre Wünsche werden von uns respektiert und in die Pflege mit einbezogen. Wir sehen Ihre Individualität als unsere gemeinsame Herausforderung.
Bei uns gibt es einen eigenen beschützenden Wohnbereich für Bewohner mit demenziellen Erkrankungen. Die Angebote sind den vorhandenen Fähigkeiten der Bewohner*innen angepasst. Die Betreuung und Pflege erfolgt personenzentriert individuell nach Kitwood.
Diese Wohnetage verfügt über eine großzügige Dachterrasse für vielfältige Aktivitäten und Wohlfühlen im Freien. Verschiedene Programmangebote, aber auch Gesprächsrunden, Gedächtnisspiele und vieles mehr runden das abwechslungsreiche Angebot ab.
Jeder Mensch ist einzigartig und hat seine ganz eigenen Anforderungen und Bedürfnisse, wenn es um Tagespflege geht! Deshalb bieten wir Ihnen vielfältige, individuelle Lösungen an: Ob täglich oder halbtäglich, tage- oder auch nur stundenweise, wenn Ihre Angehörigen einmal Termine haben. Bei Bedarf betreuen wir Sie auch gerne nachts und am Wochenende. Kurzum, bei uns erhalten Sie genau die Tagespflege die Sie wünschen und benötigen.
Die Tagespflege findet in hellen Gemeinschaftsräumen mit direktem Zugang zum Garten in gemütlicher Atmosphäre statt. Es gibt ein vielfältiges Beschäftigungsprogramm, an dem alle teilnehmen können. Wir verfügen wir über gut ausgestattete Therapieräume zur individuellen Förderung und einen Ruheraum mit komfortablen Liegesesseln.
Leistungen der teilstationären Pflege (Tagespflege) können mit den Pflegekassen verrechnet werden.
Telefon: 069 299807-8105
Fax: 069 299807-8198
Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von ihren Aufgaben zu entlasten.
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für individuell maximal 28 Kalendertage jährlich möglich.
Bei Verhinderung der Pflegeperson aus Gründen wie z.B. Urlaub oder Krankheit hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für ebenfalls individuell maximal 28 Tage. Fragen Sie uns!